AGB Nordtraum Immobilien GmbH

§ 1. Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den

Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und

Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor erteilt werden muss, an

Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder

andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den

Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich

Mehrwertsteuer zu entrichten.

§ 2 Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig zu

sein.

§ 3 Eigentümerangaben

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer

bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre

Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit

hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit

keinerlei Haftung.

§4 Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der

Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

§ 5 Geldwäscheprävention

Wir sind verpflichtet, bei Anbahnung eines konkreten Kaufvertrages im Rahmen der

Geldwäscheprävention gemäß Geldwäschegesetz (GWG) die Identität der Vertragsparteien, derer

Vertreter und wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und zu speichern. Unsere Vertragspartner sind

verpflichtet, uns nach § 11 GWG bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung zu unterstützen.

§ 6 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre.

Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung

begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu

einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§ 7 Gerichtsstand

Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für

alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand

der Firmensitz des Maklers vereinbart.

§ 8 Verbraucherschlichtungsstelle

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur

online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer

Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit, noch verpflichtet, an einem

Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.